English translation

 

                       Meine kleine Familie, die ich sehr liebe.... Die Familie

I. VORGESCHICHTE

 

Im Jahr 1995 zog ich mit meiner Familie von Deutschland nach Swaziland, wo ich  1996 eine kleine Firma eröffnete, die im Bereich Consultant Engineering tätig war und Versicherungsgutachten erstellte. Bei einem Umsatz von ca. 40.000 Emalangeni monatlich – umgerechnet etwa 12.000 DM, jetzt ca. 6000 Euro, für dortige Verhältnisse viel Geld - verlief der berufliche Neuanfang überaus erfolgreich.

Ich kaufte ein Haus, in dem ich mit meiner Frau Martina – wir sind seit 1977 verheiratet, sie sitzt seit 28 Jahren im Rollstuhl – und meine Töchter Rebecca, Jennifer und Enkeln, ein zufriedenes, finanziell in sicheren Bahnen verlaufendes Leben führte. Ich wurde in Swaziland anerkannter FIFA-Schiedsrichter (siehe Video 1) und wurde auch zum Präsidenten der Nationalen Schiedsrichtervereinigung von Swaziland gewählt.

Ich war nominiert für den African Cup of Nations U17 in Guinea 1999 und freute mich darauf, vielleicht bei der WM 2002 in Japan/Südkorea als Schiedsrichter  teilzunehmen. Ich führte ein  überaus aktives Leben: Ich hatte 1989 einen Privatpilotenschein und einen Tauchlehrerschein erworben, bis 1987 erfolgreicher Bodybuilder (siehe Video 2) und war überhaupt ein leidenschaftlicher Sportfan.

In den überschaubaren Verhältnissen des Königreichs Swaziland – es umfaßt etwa 1.100 000 Einwohner - war ich überall bekannt: Der König hatte mir die Würde eines Kriegers verliehen und mir den Siswati-Namen Celemasiko gegeben, der bedeutet, „Mann, der die Kultur liebt“.

 

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          Münster-Championat 1987                  WM-Vorbereitung 1998    Südafrika - Zambia (1:1)

 

 

An einem einzigen Tag veränderte sich alles in meinem Leben grundlegend:

 

II. DIE FESTNAHME

 

Am 4.  Jan. 1999 fuhr ich wie jeden Abend zu meiner Stammtankstelle, wollte tanken, Zigaretten und Süßigkeiten kaufen. Dort sprach mich Selby Dlamini an - ein junger Mann, den ich vom Fußballverband her gut kannte. Er erklärte, daß er eine Stunde lang vergeblich auf einen Freund gewartet habe und fragte, weil es schon dunkel wurde, ob ich ihn nach Hause fahren könnte.

Da sich die wenigsten jungen Leute in Swaziland ein Auto leisten können und Busse nach 19 Uhr nicht mehr fahren, erschien mir seine Bitte nicht ungewöhnlich, und so stimmte ich zu. Er stieg ein. In dem Moment, als ich gerade losfahren wollte, stürzten circa acht Männer auf mein Auto zu, rissen die Türen auf und zerrten uns gewaltsam aus dem Wagen.

Wir mußten uns beide auf den Boden legen. Unsere  Hände wurden mit Handschellen auf dem Rücken zusammengebunden - so fest, daß binnen weniger Minuten meine Hände fast abgestorben waren. Einer der Männer trat mir mehrmals in die Rippen und in die Hoden, so daß ich mich voller Schmerzen zusammen krümmte und mich beinahe übergeben mußte.

Ich wußte nicht, wie mir geschah. Erst nach einer Weile begriff ich, daß es sich um einen Polizeieinsatz handelte. Man hielt mir die Plastiktüte meines Beifahrers Selby vor die Nase, die mit Geld gefüllt war  - Falschgeld, wie sich später herausstellen sollte. Noch im Wagen gestand mir Selby, daß er sich auf einen Deal als Falschgeldbote eingelassen habe. Er habe den Polizisten aber bereits gesagt, daß ich nichts von dem Falschgeld wisse. Wir wurden zur Polizeidienststelle Mbabane Police Station  gebracht.

 

III. DAS VERHÖR

 

Dann begann das Martyrium. Ich wurde befragt, was ich mit dem Falschgeld zu tun hätte, und antwortete wahrheitsgemäß, daß ich nichts davon wüßte. Selby bestätigte, daß ich nichts mit den Geldbündeln zu tun gehabt hätte, die sich in seiner Plastiktüte fanden. Mir wurde unterstellt, ich hätte Selby bestochen, in meinem Sinne auszusagen.

Sie führten mich in ein Zimmer, das sie Sprechzimmer nannten. Dort schlugen sie mir mit Holzstöcken die Schienbeine blutig. Ein Beamter schlug mir mehrmals mit seinem Gummiknüppel in die Hoden, die so stark anschwollen, daß ich kaum mehr laufen konnte.

Ich blieb bei meiner wahrheitsgemäßen Aussage. Wieder wurden mir die Hände mit Handschellen auf den Rücken gefesselt, ich wurde auf den Boden gelegt. Ein Polizist stellte sich hüpfend auf meinen Rücken und versuchte, mir auf diese Weise die Luft zum Atmen zu  nehmen. Ein weiterer Beamter spannte einen Gummischlauch über Mund und Nase. (Das berüchtigte Kentucky-Style Verhör!!!)

Ich weiß nicht, wie lange es gedauert hat,  weiß nur, daß ich mehrmals ohnmächtig wurde, bis ich schließlich durch einen Wasserguß wieder zu mir kam. Sie wiederholten ihre Folterversuche mehrmals, um mich zu einem Geständnis zu nötigen. Erst als ich heftig aus Mund und Nase blutete, gaben sie auf - wohl aus Angst, ich könnte sterben.

Daraufhin wurde ich in eine ca. 10 qm große Zelle gebracht, die bereits mit 14 Männern belegt war. Man sagt mir nochmals, daß ich besser daran täte, alles zu gestehen.

Ungefähr zwei Stunden später holten mich die Polizisten aus der Zelle und fuhren mit mir zu meinem Haus, wo die Beamten meine Privat- und Büroräume durchsuchten. Sie nahmen einen Drucker und eine Papierschneidemaschine mit, die zu meiner Büroausstattung gehörten.

Im Rahmen dieser Durchsuchungsaktion war es mir kurz möglich, meiner völlig verstörten Frau die Lage zu schildern. Ich bat sie, mir möglichst schnell einen Rechtsanwalt zu besorgen.

Wieder zurück auf der Polizeiwache begann das Verhör von Neuem. Um 4 Uhr morgens gaben sie dann auf. Einer der Beamten startete einen letzten Versuch, mich zu einem Geständnis zu bewegen: Er zog seine Waffe, lud durch und setzte den Lauf an mein Genick.

Wenn ich jetzt nicht gestehe, sagte er, werde ich „auf der Flucht erschossen“. Er drückte mehrmals ab, aber kein Schuß löste sich. Daraufhin sagte er grinsend zu mir, „da hast du noch einmal Glück gehabt, war wohl ein Blindgänger“.

Man brachte mich wieder in die Zelle, wo sich mittlerweile 19 Insassen befanden. Die hygienischen Bedingungen waren unerträglich: Es gab keine Matten oder Decken, man mußte sich auf den nackten Boden legen. Es gab keine Fenster, kein Licht. Statt einer Toilette war da nur ein Loch im Boden.

Bei den beengten Verhältnissen kann man sich ja vorstellen, wie das Urinieren  etc. vonstatten ging. Einmal am Tag wurde ein Kübel mir verschmutztem Wasser hereingebracht, der für alle Insassen reichen mußte. Bei den sommerlichen Temperaturen – ca. 35 Grad – litt ich unter entsetzlichem Durst. Zu essen gab es nichts.

Nach weiteren zwei Tagen in dieser Zelle - voller Angst vor neuen Verhören, voller Schmerzensschreie anderer Gefolterter, ohne Schlaf und total verschmutzt - wurde ich dem Haftrichter vorgeführt. Erst zu diesem Zeitpunkt ließ man eine Kontaktaufnahme mit meinem Rechtsanwalt zu. 

Meiner Frau, die ich kurz sehen konnte, gelang es, mir heimlich was zu Essen zuzustecken. An diesem ersten Haftprüfungs-Termin hoffte ich noch, daß der Richter mich unverzüglich freilassen würde – davon ausgehend, daß ja die Aussagen meines Beifahrers vorlagen und ich nichts zu gestehen hatte.

Aber es kam anders: Selbys Aussage wurde überhaupt nicht erwähnt, er wurde noch nicht einmal mit mir zusammen vorgeführt. Statt dessen legten die ermittelnden Polizisten dem Richter ein vermeintliches „Geständnis“  vor, das von mir allerdings gar nicht unterschrieben war. Seltsamerweise erhob mein Rechtsanwalt keinen Einspruch dagegen. Der Staatsanwalt beantragte U-Haft. Der Richter folgte ihm.

 

IV. DAS GEFÄNGNIS

 

Vom Gericht aus überstellte man mich direkt ins Untersuchungsgefängnis. Dort wurde ich, nach Entgegennahme von  drei stinkenden Decken ins Zellenhaus gebracht.

Die Zustände in diesem Zellenhaus waren schockierend: Ein Betonklotz ohne Fenster, nackter Betonfußboden, 4 Toilettenlöcher und 4 defekte Waschbecken. Ursprünglich nur für 30 Gefangene konzipiert - wie man mir sagte – war es, als ich eingewiesen wurde, bereits mit 80 Personen belegt.

Es roch unbeschreiblich - ein Gemisch aus Urin, Kot und menschlichen Ausdünstungen. Dazu die Sommerhitze! Statt einer Lüftung gab es nur 10 mal 10 cm große Löcher in der Wand, durch die Wachen ins Innere schauen konnten. In der Zelle gab es keine Betten. Am nächsten Morgen stellte ich fest, daß die Decken, die man mir gegeben hatte, total verlaust waren.

Im Umgang der Zelleninsassen hatten sich eine bestimmte Hierarchie herausgebildet: Als Neuankömmling mußte man zunächst mit den schlechtesten Plätzen vorliebnehmen, in diesem Fall den übelriechenden „Toiletten“. Einen besseren Platz  konnte man sich entweder mit 10 Zigaretten erkaufen, oder verdienen, indem man sich „zur Verfügung“ stellte. Auch das Essen verlief nach diesen Regeln:

Durch eine Luke in der Tür wurden zwei Kübel, einer  mit kaltem Maisbrei und einer mit großen braunen Bohnen, herein geschoben, aus denen sich jeder mit schmutzigen Händen bediente. Als Neuankömmling mußte ich wiederum bis zum Schluß warten. Ich verzichtete dankend.

Mir wurde mitgeteilt, daß ich einen Antrag auf Hausverpflegung stellen könne. Die Bewilligung dieses Antrags, der darauf abzielt, daß meine Verpflegung durch meine Verwandten übernommen wird, werde allerdings eine Woche dauern. Bis dahin aß ich nichts.

Dann kam meine Frau zu Besuch, die mich mit dem in der Zelle üblichen  „Zahlungsmittel“ , mit Zigaretten, versorgte. Ich erkaufte mir sofort einen „sicheren“ Schlafplatz und einen Leibwächter, da man sich innerhalb der Zelle als Weißer nie sicher sein konnte, nicht beraubt oder ermordet zu werden.

Nach einer Woche ohne Essen wurde mein Antrag auf Hausverpflegung endlich bewilligt – jedoch nur unter der Bedingung, daß sich meine Frau verpflichtet,  dreimal täglich das Essen zu bringen. Eine Schikane für meine Frau: Mit ihrer Behinderung mußte sie jeden Tag dreimal die 36 km zum Gefängnis fahren.

Die vielen Fahrten brachten auch eine finanzielle Belastung mit sich. Meine Frau verfügte nur noch über beschränkte Barmittel, da alle Konten mittlerweile gesperrt waren.

Außer mir gab es in der Zelle noch einen weiteren Weißen, der schon längere Zeit inhaftiert war. Ihm verdanke ich entscheidende Hinweise zum Überleben: Er hatte die meisten Wärter, zudem auch den Gefängnisdirektor bestochen und genoß infolgedessen eine Reihe von Sonderprivilegien.

Einmal pro Woche wurde man dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft jeweils um eine weitere Woche verlängerte. Die Dauer der Untersuchungshaft in Swaziland beträgt von vornherein zwischen 6 und 12 Monate - in bestimmten Fällen auch wesentlich länger: In meiner Zelle befand sich ein Mann, der bereits fünf Jahre und fünf Monate auf seine Gerichtsverhandlung wartet.

Dann begann das große Warten. Der einzige Lichtblick im Zellenalltag waren die fünfminütigen Besuche meiner Familie, die mir dreimal am Tag das Essen brachte.

Zur „Unterhaltung“ dröhnte ein Radio von  morgens 5. 00 Uhr bis abends 21.30 Uhr in voller Lautstärke. Manchmal erfolgten Zellenkontrollen – zumeist in der Nacht. Man durfte die Wärter nicht ansprechen.

Prügel seitens der Wärter waren an der Tagesordnung. Aufgrund verschiedener „Geschenke“ an die Wärter blieb ich zumeist davon verschont. Vom Tag meiner Verhaftung an hatte ich keine frische Luft mehr. Nur zum Abholen der Essensration.

Bei dem wöchentlich anberaumten Gerichtstermin wurden alle betroffenen  Gefängnisinsassen  - jeweils 2 Mann mit Hand- und Fußfesseln gefesselt – zu einem Lastwagen geführt.

Da im Gefängnis keine Seife vorhanden war, war ich nach zwei Wochen völlig verlaust und stank – das schien aber offenbar niemanden zu stören.

Es wurde weißes Puder aufgestäubt, das bei mir nach kurzer Zeit Hautreizungen sowie einen trockenen chronischen Husten hervorrief.(Noch heute leide ich  unter Asthma).

Die Decken wurden abgespritzt und mit diesem Puder behandelt.

Schlägereien und Streitereien unter den Gefangenen waren an der Tagesordnung. Da ich mir jedoch einen „Leibwächter“ leisten konnte, wurde ich zum Glück nicht darin verwickelt. Diese Schlägereien endeten oftmals mysteriös: In der Zeit vom 7. Jan.1999 bis zum 16. Febr. 1999 starben 3 Mithäftlinge, alle wurden unter mysteriösen Umständen getötet. Bei einer dieser „Schlichtungsaktionen“ mußte ich mit ansehen, wie ein 17-jähriger Junge so schwer am Kopf getroffen, daß er kurze Zeit später verstarb.

 

V. DER SCHLAGANFALL

 

Die Ereignisse die sich jetzt anschließen, kann ich nur aus Erzählungen meiner Familie rekonstruieren:

Am 14. Febr. 1999 bekam ich plötzlich starke Kopfschmerzen. Anfangs dachte ich noch, daß es sich vielleicht um Nachwirkungen der Folter handeln würde. Die Schmerzen wurden aber immer schlimmer: Ich bekam ein Taubheitsgefühl in der linken Gesichtshälfte und konnte nicht mehr gerade gehen. Der herbeigerufene Sanitäter gab mir zwei Paracetamol -Tabletten und sagte, ich solle mich nicht so anstellen.

Ich verlor das Bewußtsein. Weder wurde ein Arzt gerufen, noch wurde ich in ein Krankenhaus gebracht. Meine Familie, die nach wie vor dreimal täglich das Essen brachte, belog man über meinen Zustand: Angeblich wolle ich niemanden sehen, man würde mir das Essen schon geben.

Nach vier Tagen schritt meine Frau ein. Sie ging in Mbabane zum deutschen Verbindungsbüro - eine Außenstelle der Deutschen Botschaft in Mozambique, die auch für Swaziland zuständig ist.

Nach langem und zähem Verhandeln gelang es meiner Frau, die dort zuständige Frau Töpfer, eine Swazi, die mit einem Deutschen verheiratet ist, davon zu überzeugen, mit ihr ins Gefängnis zu fahren.  Frau Töpfer erklärte sich allerdings erst dazu bereit, nachdem meine Frau eindringlich damit gedroht hatte, sich ansonsten direkt an das Auswärtige Amt zu wenden.

Frau Töpfer begleitete meine Frau zum Gefängnis und verlangte mich zu sprechen – ohne Erfolg. Erst auf die Drohung mit dem Botschafter hin wurde man etwas kooperativer: Bewußtlos brachte man mich auf einer Decke aus der Zelle. Meine Frau wollte sofort einen privaten Arzt hinzuziehen, was ihr verweigert jedoch wurde.

Man wies sie darauf hin, daß es auch hier qualifizierte Ärzte gäbe, und sicherte ihr zu, daß man mich sofort ins Krankenhaus bringen werde - was dann allerdings noch weitere 4 Stunden dauerte.

 

VI. DAS KRANKENHAUS

 

Am 17. Febr. 1999 wurde ich endlich in ein Krankenhaus eingeliefert. Auch dort wurde weder eine Diagnose erstellt, noch eine Behandlung eingeleitet. Man brachte mich lediglich in das „Security Ward“ - eine Art Gefängniszelle im Krankenhausbereich, wo man mich in ein total verschmutztes Bett legte.

Meine Mitpatienten erzählten mir später, daß sich kein Arzt je um mich gekümmert habe.

Der ca. 45 qm große Raum, in dem ich mich befand, war mit 14 Personen belegt, hatte aber nur 6 Betten. Wieso ausgerechnet ich das Glück hatte, ein Bett zu bekommen, weiß ich nicht. Todkranke lagen auf dünnen Matratzen auf dem Betonboden. Im Raum war ein total verschmutztes Toilettenloch eingelassen,  bei dem die Spülung nicht funktionierte. Alles war voller Kakerlaken und Läuse.

Mit der Begründung, es gäbe ansteckende Krankheiten wie Aids und Tuberkulose verweigerte man meiner Frau zunächst jeden Besuch. Erst am 21. Februar 1999 durfte sie mich sehen. Ich hatte zwischenzeitlich das Bewußtsein wiedererlangt und stellte fest, daß ich halbseitig gelähmt war – die Folge eines unbehandelten Schlaganfalls, der die Ursache meiner Kopfschmerzen gewesen war.

In Anwesenheit meiner Frau verlor ich wiederum das Bewußtsein und erlitt, wie sich später herausstellte, einen weiteren Schlaganfall. Nur ihrer beherzten Initiative war es zu verdanken, daß ich am Leben blieb. Sie verständigte sofort unseren Hausarzt. Unter dem Vorwand, er sei ein Verwandter von mir, gelang es ihr, ihn zu mir in die Zelle des Krankenhauses zu schleusen.

Dort bestach sie einen Wärter, der daraufhin eine medizinische Behandlung zuließ. Der Arzt nahm eine Erstversorgung mit Medikamenten vor, ohne die ich vermutlich nicht überlebt hätte. Von ihm erfuhr dann meine Frau zum ersten Mal die Diagnose. Ich konnte weder sprechen noch schlucken, hatte Atemprobleme und verschluckte ständig meine eigene Zunge.

Meine Frau und meine beiden ältesten Töchter wechselten sich in der Folgezeit mit der Dauerpflege ab. Vom Krankenhauspersonal wurde ich zu keinem Zeitpunkt medizinisch betreut oder versorgt.

Vier Tage lang hatte man mich in meinen Exkrementen liegengelassen, ohne daß es jemand für nötig gehalten hatte, mich zu säubern oder auch nur die Decken zu wechseln. Es hatte sich bereits Dekubitus gebildet. Meine Familie übernahm die sanitäre Betreuung:

Meine Frau und meine Töchter säuberten mich dreimal täglich und sorgten für  das Auswechseln der Bettwäsche. Soweit sie dazu in der Lage waren, unterstützten mich auch meine Mitpatienten. Den Gefängnisarzt bekam ich nach vierzehn Tagen zum erstenmal zu Gesicht. Die Schwestern kamen lediglich zur Verteilung vom Vitamintabletten!

Als ich nach einigen Tagen das Bewußtsein wiedererlangte, wußte ich nicht, wo ich war. Meine Frau erzählte mir, was passiert war. Sie sagte mir auch, daß sie einen Antrag bei Gericht gestellt habe, um mir umgehend eine adäquate medizinische Behandlung zukommen zu lassen.

Der Antrag, für den meine Frau die Kosten tragen mußte, wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, ich befände mich bereits in qualifizierter Behandlung. Meine Frau hatte inzwischen alle Barmittel aufgebraucht und war in großen finanziellen Schwierigkeiten. Da sie nicht mehr in der Lage war, meinem bisherigen Rechtsanwalt einen Vorschuß auszuzahlen, fühlte dieser sich nicht mehr zuständig und unternahm nichts gegen diese Entscheidung. Meine Frau ging wieder zum Verbindungsbüro.

Jetzt rächte sich die Drohung mit dem Auswärtigen Amt: Mit der Begründung, wir hätten keinen Anspruch, verweigerte Frau Töpfer jede weitere Hilfe. Auch die Beschwerde eines Freundes beim Auswärtigen Amt in Deutschland blieb wirkungslos. Im Gegenteil: Als ein Botschaftsrat aus Mozambique auf unseren Druck hin, sich bereit erklärte, eine Inspektion der Zustände vorzunehmen, kam er  zu dem schriftlich festgehaltenen Ergebnis, ich würde gut behandelt und hätte eine adäquate ärztliche Versorgung.

Jener Mann hatte es jedoch nicht einmal für nötig gehalten, sich die Zelle, in der ich untergebracht war, anzuschauen. Er stützte sich lediglich auf die Aussagen des Gefängnisarztes, der ihm gegenüber zu verstehen gab, ich hätte gar keinen Schlaganfall erlitten. Offenbar wollte jener Vertreter der Botschaft keine diplomatischen Verwicklungen riskieren. Von  der Deutschen Botschaft erhielten wir keinerlei Unterstützung.

Wir wußten nicht mehr, wie es weitergehen soll. Ohne Rechtsanwalt ist es in Swaziland unmöglich, einen Verhandlungs- oder auch nur einen Anhörungstermin zu bekommen.

Aufschlußreich für die Methoden, die in diesem  Polizeistaat gang und gäbe sind, waren drei Besuche, die meine Frau während meine Inhaftierung erhielt: Ein hoher Polizeioffizier bot ihr an, gegen eine Zahlung von 5000 Emalangeni (1200 DM) meine Akte verschwinden zu lassen.

Die gleiche Angebot wurde ihr später noch zweimal von Staatsanwälten unterbreitet, die jeweils 3000 Emalangeni (800 DM) als Gegenleistung verlangten. Ohne Akte keine Anklage - in Swaziland eine vielpraktizierte Taktik, mit der sogar überführte Mörder freikommen! Meine Frau lehnte dankend ab, sie vermutete jedesmal eine Falle oder einen Schwindel.

 

VII. VORFÄLLE IM KRANKENHAUS

 

(Die nachfolgende Schilderung beruht wieder auf meinen eigenen Erlebnissen.)

In jener Zelle des Krankenhauses verbrachte ich achtzehneinhalb Wochen. Meine Töchter und meine Frau, die täglich kamen, um mich zu waschen, wurden von den Wärtern zudringlich „durchsucht“ und belästigt, bevor sie zu mir gelassen wurden. Die schrecklichen Szenen, die ich in dieser Zeit - nun wieder bei Bewußtsein – mit ansehen mußte, prägten sich mir unauslöschlich ein:

Am achten Tag starb ein Mithäftling im Nachbarbett unter mysteriösen Umständen. Binnen zweier Tage bildeten sich auf seinen Lippen, in seinem Mund und in seiner Kehle Bläschen, die dann aufplatzten. Er erstickte qualvoll.

Der nächste Tote war ein  Patient, der an Tuberkulose litt. Es war vorauszusehen, daß er bald sterben würde. Trotz seiner eigenen Erkrankung war er mir gegenüber stets hilfsbereit gewesen. Als ich an einem Morgen um vier Uhr früh ich schlaftrunken auf die Toilette fahren wollte, fand ich ihn tot hinter der Toilettentür, mit weitaufgerissenen Augen und Mund. Der Anblick dieses Mannes, der auf  die schrecklichste Weise auf der Toilette gestorben sein mußte, verfolgt mich bis heute, taucht in meinen Albträumen immer wieder auf.

Wenig später wurde ein ca. zwanzigjähriger junger Mann eingeliefert, dem das Bett neben mir zugewiesen wurde. Er erbrach sich ständig und hustete immer wieder Blut. Die Betten standen so eng nebeneinander, daß ich davon mitbetroffen war. Es gab keine Möglichkeit, auszuweichen. Nach zwei Wochen starb er.

Am 23. März 1999 unternahm ich einen Selbstmordversuch mit einer Überdosis Valium, die ich über einen längeren Zeitraum hin angesammelt hatte. Ich konnte die grauenvollen Vorgänge, mit denen ich tagtäglich konfrontiert wurde, nicht verkraften, sah keinen Ausweg, aus diesem Teufelskreis aus Lügen und Intrigen jemals wieder herauszukommen. Ich wurde von Mitpatienten gerettet.

In einer Nacht wurde ein Mann mit einer Schußverletzung eingeliefert. Die Kugel hatte ihn in den Rücken getroffen. Aus dem Bauch, durch den die Kugel wieder ausgetreten war, quollen die Därme heraus. Mit einem sauberen T-Shirt von mir versuchten wir, den Mann zu verbinden - vergeblich. Der Mann verstarb qualvoll schreiend morgens um 6.15 Uhr – ohne, daß sich jemand um ihn gekümmert hätte.

Zwei Tage später wurde ein junger Mann eingeliefert, der unter akuter Atemnot litt. Er wurde an einen Tropf gelegt. Nach kurzer Zeit fing er an zu röcheln. Nach weiteren 5 Stunden war er tot. Die Geräusche deuteten darauf hin, daß er an eigenen Schleim erstickt war. Eine simple Absaugung hätte ihm vermutlich das Leben gerettet – niemand hatte nach ihm gesehen.

Dann wurde ein Mann eingeliefert, den ich bereits aus der U-Haft kannte - ein erschütternder Anblick: In den drei Monaten, die seitdem vergangen waren, war aus dem ehemals stattlichen Mann – damals wog er gut 120 kg – ein  abgemagerter todkranker Mann geworden. Zwei Wochen später starb er.

Prügel waren auch in der Krankenzelle an der Tagesordnung: Selbst bei schwerstkranken Personen machten die Wärter keine Ausnahme: Ob man ins Bett machte oder Schmerzen hatte, es wurde geprügelt. Seltsamerweise hielt man sich bei mir zurück. Bis heute weiß ich nicht, warum!

Am aufwühlendsten war der Fall eines 15-jährigen Jungen, der von Polizisten während eines Verhörs so verprügelt und gefoltert wurde, daß er kurz nach seiner Einlieferung auf dem Flur verstarb.

So ging es in einem fort. Während meines Aufenthaltes in dieser Krankenzelle starben dreizehn Patienten - ohne jegliche ärztliche oder pflegerische Behandlung unter grausamsten Bedingungen. In der Sommerhitze blieben die Leichen oft 3 bis 4 Tage im Zimmer liegen.

Innerhalb des Zeitraums, den ich in der Krankenzelle verbrachte, habe ich vielleicht zehnmal einen Arzt gesehen, einen Koreaner mit Namen Dr. Lee.  Was dieser Mann praktizierte, war in vielen Fällen nichts anderes als vorsätzlicher Mord. Zweimal besuchte mich einer Krankengymnastin für 10 Minuten.

 Außer Vitamintabletten und Paracetamol habe ich vom Krankenhauspersonal keinerlei Medikamente erhalten. Die Medikamente, die mein Hausarzt zur Behandlung der Schlaganfälle verschrieb, wurde von meiner Familie unter größtem Risiko in die Krankenzelle geschmuggelt.

Ich bekam starke Zahnschmerzen. Da schon seit längerer Zeit allergisch auf Lokalanästhetika reagiere und kein Risiko eingehen wollte, behielt ich es zunächst für mich. Die Schmerzen nahmen jedoch so zu, daß ich es schließlich doch meldete. Daraufhin wurde mir ohne Betäubung der Weisheitszahn gezogen. Eine Woche schrecklicher Schmerzen und ein Abszeß, an dem ich heute noch leide, waren die Folge.

 

VIII. DIE FREILASSUNG

 

Dann endlich wendete sich das Blatt zu meinem Gunsten: Am 10. Juli 1999 besuchte der Rechtsanwalt Peter Dunseith, den ich von früher kannte, einen seiner Klienten im Krankenhaus. Ich sprach ihn an und er erklärte sich bereit, auch meinen Fall zu übernehmen.

Er sorgte dafür, daß mein Fall nicht vor dem Magistrate Court verhandelt wurde - ein Gremium, das von Korruption unterwandert ist -,  sondern  vor dem, mit neutralen Richtern besetzten High Court. Bereits vier Tage später fand eine Vorverhandlung statt. Gleichzeitig wurde ein  Termin für die Hauptverhandlung am 10. und 11. August 1999 anberaumt.

Daraufhin wurde auch die Staatsanwaltschaft plötzlich aktiv. Deren Angebot, das Verfahren niederzuschlagen, lehnte ich auf Anraten meines Anwaltes, der darauf hinwies, daß es sich dann lediglich um einen Freispruch zweiter Klasse handle, ab. Da wir eine Entschädigungsklage gegen den Staat Swaziland anstrebten, brauchten wir einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld.

Dann kam der Tag der Verhandlung, der 10. August 1999 - jener Tag, an dem ich endlich aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Als ich am 4. Jan. 1999 verhaftet worden war, hatte ich 113 kg gewogen, jetzt waren es gerade noch 69 kg!

Bereits während meiner Haftzeit hatte man mir mitgeteilt, daß mein Hauptentlastungszeuge, jener gemeinsam mit mir angeklagte Selby Dlamini, aus dem U-Gefängnis ausgebrochen sei. Angeblich hatte er die Gitter durchgesägt (man fragt sich, mit welchem Werkzeug) und 3 Sperren mit 5 Meter hohen Mauern, bestückt mit Razorwire, überwunden. Selbst Scheinwerfer und bemannte Wachtürme konnten seine Flucht nicht verhindern.

Meiner Ansicht nach wurde er entweder freigelassen oder umgebracht – es ging schließlich darum, den wichtigsten Entlastungszeugen verschwinden zu lassen. Zum damaligen Zeitpunkt waren sich Polizei und Staatsanwaltschaft schon darüber im klaren, daß eine Anklage gegen mich nicht zu halten war: Das forensische Gutachten über meinen Drucker hatte ergeben, daß dieser nicht zur Herstellung des Falschgeldes verwendet worden war.

Bei einer öffentlichen Person wie mir – ich war in Swaziland allerorts bekannt – konnten sich Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch offensichtlich keinen Rückzieher, kein Eingestehen eines Irrtums erlauben.

Auch für den Prozeß hatte die Staatsanwaltschaft Vorkehrungen getroffen: Sie hatte mehrere Polizisten als Belastungszeugen vorgeladen, die sich jedoch bei ihren erlogenen Aussagen untereinander in Widersprüchlichkeiten verstrickten. Außerdem hatte es im Vorfeld massive Morddrohungen gegen meine Zeugen gegeben.

Trotz dieser Maßnahmen endete die Verhandlung nach vier Stunden mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld. In seinem Urteil brachte der vorsitzende Richter die Geschehnisse auf den Punkt: „Herr Lauer ist ehrlich und offen". Die Polizei hat nur einen Sündenbock gebraucht, da kam Herr Lauer gerade recht.“

Ohne das Engagement meiner Familie und den Beistand meines Rechtsanwaltes, der alles aus eigener Tasche vorfinanzierte, wäre ich vielleicht heute noch im Gefängnis oder bereits tot – wie so viele meiner  Zellengenossen, die dieses Glück nicht hatten. Auf irgendeine Art von Hilfe seitens der Deutschen Botschaft wartete ich all die Zeit vergeblich.

 

IX. DIE FOLGEN

 

Im Januar 2000 lud mich die FIFA zu einer eingehenden medizinischen Untersuchung nach Zürich ein. In dem dort erstellten Gutachten wurde bestätigt, daß die Folgen meiner Schlaganfälle viel geringer ausgefallen wären, wäre ich rechtzeitig in eine qualifizierte medizinische Behandlung gekommen. Sogar eine fast komplette Wiederherstellung wäre durchaus im Bereich des Möglichen gelegen.

Am 4. Juni 2000 erlitt ich einen dritten Schlaganfall, den ich wie durch ein Wunder - nach Herz- und Atemstillstand und anschließender Wiederbelebung - überlebte.

Danach konnte ich mich nur noch im Rollstuhl fortbewegen. In Absprache mit meiner Frau faßte ich aufgrund der Aussicht auf eine bessere medizinische Versorgung den Entschluß, nach  Deutschland zurückzukehren: Ich hatte die Hoffnung, daß sich dort durch qualifizierte Rehabilitationsmaßnahmen vielleicht noch Restfunktionen der durch den letzten Schlaganfall völlig gelähmten linken Seite reaktivieren lassen würden.

Durch die Vermittlung des Deutschen Fußballverbandes und des Landeswohlfahrtsverbandes Kassel halte ich mich seit dem 21. August 2000 in der besten Schlaganfallklinik Deutschlands, in der Wicker Hardtwaldklinik I in Bad Zwesten, auf. Das Klinikpersonal versucht alles Menschenmögliche, um meinen Zustand zu verbessern.

Am 22 Oktober 2000 erhielt ich die Nachricht, daß ich nicht mehr nach Swaziland zurück dürfe. Die dortige Regierung erklärte mich in Abwesenheit zur persona nongrata. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich meine Frau und meine Kinder noch in Swaziland auf, wo sich die soziale Lage allmählich zuspitzte:

Es gab Unruhen und wachsende Gewalt auf den Straßen. In der Bevölkerung machte sich immer mehr Unzufriedenheit breit. Eiliges Handeln schien geboten. Ursprünglich hatten wir vor, nach Südafrika überzusiedeln – ein Plan, der durch meinen nach wie vor desolaten Gesundheitszustand vereitelt wurde. In Südafrika wäre eine kompetente medizinische Versorgung für mich und meine Frau nicht zu gewährleisten – zumindest nicht mit den finanziellen Mitteln, die uns blieben. Meine  Familie reiste mir nach Deutschland nach.

Mit meinem Anwalt, der inzwischen ein enger Freund von mir geworden ist, reichten wir eine Entschädigungsklage gegen den Staat Swaziland ein. Unsere Forderung beläuft sich auf insgesamt 5,4 Mio. Emalangeni  (ca. 0,54 Mio Euro). Mittlerweile haben wir die Klagezulassung erstritten.

Noch heute leide ich unter den Nachwirkungen der grauenvollen Ereignisse, die ich während meiner Haft erlebte. Ich bin wegen schwerster Depressionen und eines posttraumatischen Streßsyndroms in psychotherapeutischer Behandlung.

Keine noch so hohe materielle Entschädigung kann das aufwiegen, was ich auf einem Schlag verlor: Gesundheit, Lebensfreude, die Möglichkeit, meinen sportlichen Interessen und sonstigen Hobbys nachzugehen, meine Firma, meine finanzielle Unabhängigkeit -  einfach alles.

Dieser Bericht soll einen Beitrag dazu leisten, daß sich so ein Fall nicht wiederholt, daß nicht noch mehr Menschen unter die Räder eines so grausamen, menschenverachtenden Systems geraten. Unabhängig davon, ob jemand schuldig oder unschuldig ist:

 

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