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Herr Peter Lauer befand sich seit dem 21.08.2000 in unserer stationären Behandlung.
Diagnosen: 1. Zustand nach mehrzeitigen Hirninfarkten seit 14.02.1999 2. Arterielle Hypertonie 3. Diabetes Mellitus 4. Hydronephrose 5. Asthma 6. Reaktive Depression seit 01/1999
Jetzige Anamnese:
Am 04.01.1999 Verhaftung mit Gefängnisaufenthalt in Mbabane (Hauptstadt von Swaziland) im Rahmen eines Justizirrtums. Nachfolgend schwere Folterung mit Quetschung von Gesichts- und Geschlechtsteilen, Knebelung von Mund und Nase, gewaltsame Manipulationen an der HWS. Narben an beiden Schienbeinen weisen auf violente Traumata hin. Während des Gefängnisaufenthaltes am 14.02.1999 plötzliche Nackenschmerzen, Nackensteife, Kopfschmerzen und Erbrechen mit Schwindel, Taubheit der linken Gesichtshälfte und Fazialisparese links. Der Pat. sei dann eingetrübt und bewußtlos geworden. Nachfolgend keinerlei Patientenversorgung, keine Wasser- oder Nahrungszufuhr. Erst 17.02.1999 Einweisung in das Mbabane-Government-Hospital (Gefängniszelle), nach wie vor keinerlei medizinische Versorgung. Der Pat. sei zwischenzeitlich aufgewacht, die linke Körperhälfte sei allerdings gelähmt gewesen. Am 21.02.1999 unter „Schmuggelbedingungen„ erster Arztbesuch in der Gefängniszelle, suffiziente Diagnostik oder medikamentöse Therapie aber weiter nicht möglich (da verboten). Am 21.02.1999 mittags erneute eintretende Bewußtlosigkeit im Sinne eines Zweitinfarktes. Bis zum 10.08.1999 Gefängnishaltung unter menschen-unwürdigen Hygienebedingungen. Am 10.08.1999 Freispruch und Entlassung nach Hause (Mbabane), erst dort regelrechte (ambulante) medizinische Versorgung. Trotz der schlechten Hygienebedingungen habe der Pat. keinerlei TBC- oder HIV-Infektion bekommen, er habe sich entsprechend testen lassen. Am 04.06.2000 erneut plötzlicher Schwindel und Kopfschmerzen mit nachfolgend eintretender Bewußtlosigkeit. Herz- und Atemstillstand. Einweisung in „The Clinic (PTY) LTD„ in Mbabane (Privatklinik). Da Rückbildung innerhalb von 24 Stunden, V.a. (erneute) TIA. Am 07.07.2000 Entlassung nach Hause in Mbabane. Am 13.07.2000 Einreise nach Deutschland, Antragstellung auf neurologische Rehabilitation durch das Sozialamt des Werra-Meissner-Kreises beim Landeswohlfahrtsverband Hessen. Am 21.08.2000 Kostenzusage für die neurologische Rehabilitation, noch am selben Tag Einweisung in die Hardtwaldklinik I Bad Zwesten. Neben einer zunehmenden Verschlechterung der Sehleistung (seit einem halben Jahr ständig stärkere Brillengläser erforderlich) beklagt der Pat. vor allem die Bilder der Folterzeit in Swaziland, welche ihn besonders nachts nicht schlafen lassen. Ferner leide er unter der Hemiparese links und auch unter einer Hörstörung, die seit den Hirninfarkten bestehe.
Eigenanamnese:
Ausgeprägte, teilweise anaphylaktische allergische Reaktionen auf verschiedene Noxen: - 1970 Appendektomie. - 1994 anaphylaktischer Schock nach Einnahme von Ibuprofen (Anschwellen der Hals- und Rachenschleimhäute, einsetzende Luftnot, Rettung durch Adrenalin-Gaben). - Seit 1994 Allergie gegen Wespenstiche bekannt (ebenfalls anaphylaktische Reaktion mit Schleimhautschwellung und Luftnot). · Seit 1996 anaphylaktische Reaktion auf Lokalanästetika bekannt (Schleimhautschwellung, Luftnot). · Seit 1996 Penicillin-Allergie bekannt (Ausbildung von Hautquaddeln). - Seit 1996 Allergie gegen Erdnüsse und Erdbeeren sowie Codein bekannt (Juckreiz).. - Seit 02/1999 allergisches Asthma bekannt mit besonderer Betonung der Symptomatik während der Blütezeit im Frühjahr (in Swaziland Dezember bis Februar des Jahres).
Familienanamnese:
Vater: an den Folgen des dritten Hirninfarktes verstorben.
Vegetativum:
Außer den o. g. Allergien leidet Herr Lauer massiv unter Schlafstörungen auf Grund von Alpträumen aus der Folterzeit des Mbabane-Gefängnisses. Im weiteren Verlauf berichtet der Pat.über einen starken (reaktiven) Gebrauch von Sedativa aufgrund des Foltertraumas. Ohne diese Medikamente könne er auf Grund der immer wiederkehrenden Folterbilder weder tagsüber ein Sozialleben führen noch nachts schlafen. Obstipationsneigung. Keinerlei Alkoholkonsum. Seit dem Foltertrauma teilweise normaler Appetit, phasenweise aber auch Appetitstörungen (reduziertes Hungergefühl).
Berufs- und Sozialanamnese:
Informatiker. 1995 bis 1999 als Informatiker in Mbabane, Swaziland angestellt gewesen. Der Pat. betreute Netzwerke und war Sachverständiger für die swaziländische Wirtschaft in Fragen der Soft- und Hardwareausstattung. Consultant. Nebenberuflich betreute er als Schiedsrichter im Auftrag der FIFA internationale Fußballspiele. Verheiratet, drei Kinder. Der Patient wohne mit seiner Familie in einem Haus in Mbabane, welches rollstuhlgerecht eingerichtet sei. Seine Ehefrau sei seit 1976 (Verkehrsunfall) querschnittsgelähmt. Der Pat. sei nicht krankenversichert. Seit November 1999 Bezug einer EU-Rente durch die BfA, da früher im Rahmen der Berufszeit sozialversicherungspflichtige berufliche Tätigkeit. Bisher verordnete eigene Hilfsmittel: Leichtrollstuhl, Vierpunkt-Gehstock, Valenserschiene für den li. Fuß, Jetzige verordnete Hilfsmittel: E-Rollstuhl, E-Fix Rollstuhl, Badewannensitz, Stehgerät, Toilettensitz.
Medizinisch korrekte Diagnostik und Therapie des Schlaganfalls von Herrn Peter Lauer:
Herr Lauer hätte sofort nach Auftreten der ersten Schlaganfallssymptome am 14.02.1999 (dies gilt auch für das Ereignis am 21.02.1999) in eine spezielle Abteilung zur Behandlung von Schlaganfallerkrankungen eingewiesen werden müssen, zumindest aber sofort neurologisch oder internistisch untersucht werden müssen. Notfalls wäre auch ein Flugtransport in geeignete Klinikzentren außerhalb Swaziland indiziert gewesen. Folgende Maßnahmen wären initial notwendig gewesen und hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer blanden oder auch ausbleibenden Krankheitsfolge von Hrn. Lauer geführt: - eine qualifizierte Anamnese zu Dauer und Verlauf der Symptomatik, zu Risiken und Begleiterkrankungen. · Überwachung der Vitalparameter (Puls, Blutdruck, Blutgase, Atmung und Temperatur). - Bei Bewußtlosigkeit (wie zweifach Februar 1999 geschehen) sorgfältige Überwachung von Hautzustand, Augen, Mund, Blasen- und Darmfunktion. - Laborscreening, angesichts des jungen Alters unter Umständen auch eine Spezialgerinnungsdiagnostik. - Bei Verdacht einer entzündlichen Hirnerkrankung (auch diese kann zu Halbseitenlähmungen führen) Durchführung einer Liquorpunktion mit Basisdiagnostik des Liquors (Dokumentation des Aussehens, Zucker- und Eiweißgehalt, Lactat, Zellen und mikrobiologische Liquor- diagnostik) sowie Durchführung einer Computertomographie (CCT) oder Kernspintomographie (MRT) des Kopfes. - Laufendes Monitoring auf einer Stroke-unit bzw. interdisziplinären Intensivstation. - CCT, bei negativem Befund auch eine MRT des Kopfes (klinisch Verdacht auf vertebrobasiläres Syndrom). Wie Hr. Lauer seine Folter (brutale HWS-Manipulationen) und seine initialen Nackenschmerzen (bei jungem Lebensalter) beschreibt, konnte durchaus eine später folgende Hirnstammischämie durch eine folterbedingte Vertebralis-dissektion ausgelöst werden. Bei der Diagnostik hätte daher das vertebrobasiläre Stromgebiet mit besonderer Beurteilung des Hirnstammes berücksichtigt, ggf. auch eine MR-Angiographie des Kopfes durchgeführt werden müssen. - EKG zum Ausschluß eines Vorhofflimmerns oder als Hinweis auf eine cardiale Emboliequelle. - Doppler- und Duplexsonographie der extra- und intracraniellen Gefäße. Aufgrund der rasch einsetzenden klinischen Symptome und des jungen Alters hätte differentialdiagnostisch eine V Vertebralisdissektion in Erwägung gezogen werden müssen, auch neurosonographisch hätte das vertebrobasiläre Stromgebiet besonders sorgfältig untersucht werden müssen. - bei damals möglicherweise gesichteter Emboliequelle (z. B. Vertebralis-stromgebiet) unter Umständen selektive arterielle digitale Subtraktionsangiographie im Ausland. Aufgrund der Bewußtlosigkeit und der Unfähigkeit, selbst Wasser oder Nahrung zuzuführen, hätte der Patient enteral oder parenteral ernährt werden müssen. Da beides nicht geschah, hat die nachfolgende Exsikkose das Ausmaß der Hirnschädigung mit Sicherheit vergrößert. Die Kopfschmerzen, die Übelkeit und das Erbrechen mit nachfolgender Eintrübung können auch die Folge einer hypertensiven Entgleisung gewesen sein, in diesem Fall hätte die Blutdruckkrise adäquat behandelt werden müssen, eine nachfolgende Lähmung des Patienten hätte vermieden werden können. Die damals eingetretene Bewußtlosigkeit machte eine nachfolgende Hypo-ventilation mit Hypoxämie und Hypoxie des Hirngewebes wahrscheinlich. Der Sauerstoffgehalt des Blutes hätte unbedingt überwacht, gegebenenfalls auch eine Sauerstoffapplikation gewährleistet werden müssen. Innerhalb von spätestens 3-6 Stunden hätte der Patient in ein geeignetes Behandlungszentrum gehört, zumindest in eine interdisziplinäre Intensivstation (notfalls mit raschem Transport in ein Ausland, welches das benötigte Equipment vorgehalten hätte). Entsprechend der Krankheitsursache hätte der Patient dann gezielt behandelt werden können, was die Krankheitsfolgen wiederum beträchtlich reduziert hätte. Hätte man innerhalb des 3-(bis 6-)stündigen Zeitfensters nach Beginn der ersten Infarktsymptome durch ein entsprechend eingeleitetes neurologisches Assessment (incl. bildgebenden und neurologisch/kardialen Ultraschallverfahren) Emboliequellen entdeckt, hätte man angesichts des jungen Patientenalters, der rechtzeitig eingeleiteten Diagnostik und fehlender Kontraindikationen eine Lyse-Therapie des Embolus durchführen können, womit das schlaganfall-verursachende Partikel hätte aufgelöst werden können und eine Halbseitenlähmung sich unter Umständen wieder vollständig zurückgebildet hätte. Eine zusätzlich sofort eingeleitete krankengymnastische, ergotherapeutische oder pflegetherapeutische Behandlung hätte die Plastizität und Erholungsfähigkeit des geschädigten Gehirns nutzen und das Ausmaß der nachfolgenden Behinderung reduzieren können.
Der allgemeine und neurologische sowie psychopathologische Befund präsentiert sich zur Zeit folgendermaßen:
Allgemeinbefund:
44-jähriger Patient in mäßigem EZ, reduziertem AZ und gutem Pflegezustand. Normaler Hautturgor. Cor: Aktionen regelmäßig, Herztöne rein, HF 64/min. Pulmo: allseits irreguläres vesikuläres Atemgeräusch. (Asthma Bronchiale) Gefäße: allseits regelrecht tastbar. Extremitäten: passiv allseits schmerzfrei beweglich, bis auf Schultergelenk re., Lasègue bds. negativ.
Neurologischer Status:
Rechtshänder, kein Meningismus, kein Kalottenklopfschmerz, NAP bds. frei. Hirnnerven: geringe Mundastfazialisschwäche links. Es fällt auf, daß der Pat. zu häufig stottert (seit der Folter verstärkt) und oft hastig spricht. V.a. Hörminderung bds. Motorik: Kraftentfaltung des linken Armes „0/5„ (Beugespastik der linken Hand sowie des übrigen linken Armes, der linke Arm steht spastisch und innenrotiert fast in Brusthöhe angehoben), des übrigen linken Armes ebenfalls „0/5„. Kraftentfaltung der unteren Extremität „0/5„ bei Beugespastik des linken Kniegelenkes (Streckdefizit des linken Kniegelenkes 20°) und Pseudoverkürzung des linken Beines. Fußheber links „0/5„. Sensibilität: Dysästhesie im Sinne eines pelzigen Gefühls der linken Körperhemisphäre. Tiefensensibilität links gestört. Reflexe: MER des linken Armes und Beines leicht gesteigert. Babinskigruppe bds. negativ. Trömnerreflex links positiv, rechts negativ. Erschöpflicher Fußklonus links beim Auslösen des ASR links. Bauchhautreflexe bds. auslösbar. Koordination: der Pat. zieht sich mit der rechten Hand zwar (mit Hilfe) aus, zieht dabei auf der linken Seite aber in ein übermäßiges spastisches Beugemuster. Transfer in den Stand mit massiver Hilfe möglich. Das Laufen einiger Schritte ist aufgrund der Beugespastik des linken Beines und der ausschließlichen Belastung des rechten Beines nicht möglich, beim Versuch des Laufens keinerlei Bein- oder Rumpfkontrolle. FNV und Diadochokinese rechts regelrecht, links aufgrund der Hemiparese nicht durchführbar. Der Pat. tendiert sehr stark zur (pathologischen) Kompensation mit der gesunden rechten Körperhälfte.
Psychopathologischer Befund:
Klarer und wacher Pat. mit unauffälligem Antrieb, keinerlei Orientierungsstörungen. Der Pat. weint teilweise im Sinne einer depressiven Reaktion, insbesondere beim Rapport der (grausamen) Gefängnisereignisse. Hinsichtlich der quälenden Bilder aus der Gefängniszeit in Swaziland und der damit verbundenen massiven Schlafstörungen eindeutige Hinweise auf massives Foltertrauma (posttraumatische Belastungsstörung). Noch im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung wurde eine (dringend erforderliche) psycho-therapeutische Intervention vereinbart. Starker Neglect nach links. Der Pat. bemerkt beim Anfahren nicht die linke Hand in den Speichen seines Rollstuhles!
Labor:
Im Normbereich liegen rotes und weißes Blutbild, GOT, GPT, alkalische Phosphatase, Bilirubin-gesamt, Elektrolyte, Cholesterin und Triglyzeride, BZ-nüchtern, Gerinnungswerte, Vanillin-Mandelsäure im Urin, FT3, FT4 und TSH-basal. Nierenwerte erhöht, BZ-nüchtern 398 mg/dl, HbA1c 8,2
Thrombophiliediagnostik:
Pro-C-Global im Normbereich, ebenfalls Homocystein im Serum sowie die autoimmunologische Diagnostik. Transthorakale und transösophageale Echocardiographie vom 29.08.2000: Gute Funktion eines normal großen linken Ventrikels. Ausschluß intracavitärer Thromben. Klappenmorphologisch unauffällig. Kein Hinweis für Vorhofseptumdefekt.
Computer-EEG
Normales EEG vom Betawellen-Typ.
Ruhe-EKG
Sinusrhythmus, 72/Min., Links-Typ, unauffälliger Erregungsablauf.
MRT incl. MR-Angiographie des Kopfes
Zeichen einer ausgeprägten, etwas linksbetonten subcortikalen SAE. Demarkierte Territorialinfarkte. Im Hirnstamm Verdacht auf diffuse Gliose. Eine umschriebene gliöse oder lakunäre Änderung ist nicht zu erkennen. Kein Hinweis auf Vertebralisdissektion. Die rechte Vertebralarterie ist lumenenger als die linke erfaßt mit normaler Perfusion.
Farb- und Duplexsonographie der hirnzuführenden Gefäße
Kein Anhalt für pathologische Veränderungen im Bereich der dargestellten Gefäßabschnitte extracraniell. Nachweis von ausgeprägten Plaques oder funktionell wirksamen Stenosen. Grenzwertig hohe Flußgeschwindigkeiten in den MCA und ACA beidseits.
Augenärztliches Konsil
Visus: rechts 3,0, links 2,75. Augenhintergrund beidseits unauffällig, frische hypertensive Zeichen.
Oberbauchsonographie
Auffällige sonographische Darstellung der Nieren. Beginnende Hydronephrose. Suprapubischer Katheder wurde angelegt.
Fazit:
Vor dem Auftreten der Erkrankungen 1996/1997 war Herr Lauer ein körperlich und seelisch hoch belastbarer Mensch. Er war in hohem Maße sportlich tätig, die körperliche Gesundheit (insbesondere auch normale Blutdruckwerte) war insbesondere angesichts der vielfachen FIFA-Untersuchungen (sportmedizinische Untersuchungen) offensichtlich. Die Zulassung von körperlich gehandicapten oder seelisch nicht belastbaren Schiedsrichtern zur Überwachung internationaler Fußballspiele ist undenkbar. Auch ist angesichts der intakten Augenhintergrundgefäße eine bereits lange andauernde Bluthochdruckerkrankung ausgeschlossen. Daher sind alle neurologischen und neuropsychologischen Defizite (wie auch die Bluthoch-Druckerkrankung), die im Februar 1999 erstmals auftraten und heute immer noch bestehen, zwingend an eine vernachlässigte oder in keiner Weise durchgeführte Diagnostik und Therapie im Rahmen der damaligen Gefängniszeit geknüpft.
Wäre Herr Lauer rechtzeitig gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt worden, hätten die nachfolgenden Schäden sicherlich reduziert, ggf. sogar gänzlich vermieden werden können.
Aufgrund des Hirninfarkts leidet der Patient unter einer sensomotorischen Hemiparese rechts der gesamten linken Körperhemisphäre sowie unter einem starken Neglect nach links. Aus diesem Grund ist Herr Lauer bei der Grundpflege auf Fremdhilfe angewiesen, hinzu kommt das Stigma der Halbseitenlähmung und der damit verbundenen Rollstuhlabhängigkeit. Das Laufen zu ebener Strecke ist nicht möglich, dieses muß erst in mühsamer neurologischer Rehabilitationstherapie erarbeitet werden. Aufgrund der Rollstuhlabhängigkeit und der hochgradigen Behinderung der linken Körperhälfte ist die Teilnahme an einem normalen aktiven sozialen Leben stark eingeschränkt, sowohl beruflich wie auch privat. Da Herr Lauer als Netzwerktechniker teilweise auch körperlich anstrengenden Tätigkeiten ausüben muß, zumindest aber beide Hände benötigt, kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Das fehlende Einkommen wiederum hat gravierende Einbußen für die Familie zur Folge, laut Aussagen von Herrn Lauer auch für die Ausbildung seiner Kinder. Die durch die Hemiparese ausgelöste Hilflosigkeit führte bei Herrn Lauer zu einer depressiven Reaktion, welche durch die Folgen der Gefängnisfolter seit Januar 1999 zusätzlich verstärkt wird. Herr Lauer leidet noch heute unter den quälenden Bildern aus der Gefängniszeit in Swaziland und der damit verbundenen massiven Schlafstörungen, welche wiederum eine gefährlich gestörte Blutdruckregulation nach sich ziehen. Die jetzt festgestellte arterielle Hypertonie bei gleichzeitig gesunden Retinalgefäßen und früher (bis Januar 1999) normalen Druckwerten ist offensichtlich funktionell und spricht sehr für eine exorbitante Reaktion auf eine folterbedingte posttraumatische Belastungsreaktion. Seit der Gefängniszeit entwickelt Herr Lauer Blutdruckwerte mit massiven Spitzen, phasenweise einhergehend mit krisenhaften Stammhirnsymptomen (blutdruckassoziierte Vigilanzminderung, Übelkeit bis hin zum Erbrechen. Die durch die Gefängniszeit ausgelöste Blutdruckregulationsstörung kann ihrerseits kurzfristig schwerwiegende intracerebrale Blutungen und langfristig Veränderungen kleiner Hirngefäße verursachen, welche wiederum Mikroinfarkte des Gehirns fördern; beides wäre für Herrn Lauer (und seine Familie) fatal. Aus einem ehemals optimistischen jungen Mann, wurde ein depressiver (und seine Umgebung deprimierender) Patient, der sich zurückzieht und sowohl Personen als auch Gespräche meidet, die die offensichtliche damalige Foltersituation reaktivieren. Eine intensive Angst hält ihn schlaflos, was wiederum die Tagesrhythmik des Patienten stört und dadurch auch zu sozialen Spannungen führt. Die Aufarbeitung der psychischen Folgeschäden ist bei dem noch jungen Patienten aber unabdingbar. Es hätte bereits während der Gefängniszeit begleitend neben einer damals erforderlichen Infarktdiagnostik und -therapie eine psychotherapeutische Gesprächstherapie zur Aufarbeitung der erlittenen Mißhandlungen stattfinden müssen. Die körperlichen, seelischen und sozialen Folgewirkungen des Schlaganfalls sind bei Herrn Lauer gravierend. Eine berufliche Reintegration als Netzwerktechniker des halbseitig gelähmten und auf einen Rollstuhl angewiesenen Patienten ist nicht mehr möglich. Aufgrund des körperlichen und seelischen Traumas ist Herr Lauer komplexen Anforderungen nicht mehr gewachsen, zusätzlich zeigt Herr Lauer aufgrund seiner depressiven Erkrankung eine Rückzugstendenz. In wie fern neben der beruflichen Tätigkeit hierdurch auch die familiären und weiteren sozialen Beziehungen belastet werden, ist noch nicht abschätzbar. Insbesondere belastet Herrn Lauer das Angewiesensein auf Fremdhilfe bei basalen Hygiene-/Pflegeverrichtungen für sein weiteres Leben. Sollte eine 1999 offensichtlich brutale Mißhandlung des Patienten den Bluthochdruck weiter unterhalten, sind die vorgenannten kurz- und langfristigen Folgen der Hochdruckerkrankung zu befürchten. Unter sehr hohem Aufwand von Geld, Material und Zeit kann es allerdings gelingen, die Krankheitsfolgen zu verringern. Ziele dieser Reha-Maßnahme sind, die pathologischen kompensierenden Bewegungsmuster der rechten („gesunden„) Körperhälfte zu reduzieren und damit die physiologische Bewegungsbahnung der linken Körperhälfte voranzutreiben, eine Gangschulung anzubahnen (zumindest zu ebener Strecke) und den Neglect der linken Seite zu behandeln, um drohende Unfallgefahren im Bereich der linken Körperhälfte besser wahrzunehmen und damit (von links) drohende Unfälle zu vermeiden. Erst nach Abbau der pathologischen Kompensationsmuster kann ergotherapeutisch auf neurophysiologischer Grundlage im ADL-Bereich gearbeitet werden, damit Herr Lauer bei den basalen Pflegeverrichtungen des Alltags unabhängiger wird. Zusätzlich wird versucht, die seelisch belastende jüngste Vergangenheit durch eine intensive psychotherapeutische Gesprächstherapie aufzuarbeiten und zu integrieren. Hierdurch soll der Patient Wege finden, seine Erkrankung (incl. des Foltertraumas) im Sinne einer neuen und positiven Lebensperspektive zu verarbeiten, sowohl beruflich als auch privat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden aber auch in Zukunft körperliche und seelische Folgestörungen sowohl des Hirninfarkts als auch der erfolgten Mißhandlungen die Lebens- und Arbeitsqualität des Patienten in hohem Maße negativ beeinflussen. Möglicherweise sind zur Reduktion der vorbeschriebenen Folgeschäden auch mehrfache qualifizierte stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sowie darüber hinaus mehrdimensionale, kostenintensive und organisatorisch schwierig zu gestaltende Therapiemaßnahmen erforderlich. Nach Abschluß der stationären Rehabilitationsmaßnahme ist unter ambulanten Bedingungen die Fortsetzung der Pflegetherapie, der Krankengymnastik, der Ergotherapie und der neuropsychologischen Behandlung indiziert. Insbesondere die Blutdruckwerte müssen weiter täglich kontrolliert und die (teuren) Blutdruckmedikamente eingenommen werden. Ist die Beibehaltung der erforderlichen intensiven Anwendungsdichte unter ambulanten Bedingungen nicht realisierbar, ist zur Reduktion der vorbeschriebenen neurologischen und neuropsychologischen Defizite eine erneute qualifizierte stationäre neurologische Rehabilitationstherapie (über jeweils mehrere Wochen - bis Monate) erforderlich. In Deutschland betragen die täglichen stationären Behandlungskosten eines halbseitig gelähmten Patienten und der damit verbundene Pflegeaufwand ca. 200 bis 350 Euro. Die Dauer einer einzelnen neurologischen stationären Rehabilitätsbehandlung beträgt ca. 1½ bis 2 Monate, bei Herrn Lauer auf Grund der mehrdimentionalen Schädigung (körperlich und seelisch) aber deutlich länger. Da Herr Lauer von den stationären Behandlungen aber profitiert, müssen bei dem noch jungen Patienten kostenintensive und auch organisatorisch schwierig zu gestaltende ambulante (notfalls auch stationäre) Therapiemaßnahmen in Kauf genommen werden.
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